Höhenfreigabe

  • Die maximal erlaubte Leinenlänge (nicht Flughöhe!) beträgt in der Bundesrepublik Deutschland 100 Meter. Bei größeren Längen sind Sondergenehmigungen, sogenannte Höhenfreigaben, notwendig.
    Diese sind für Drachenfeste vom Veranstalter meist beantragt worden, aber von behördlicher Seite mit zusätzlichen Auflagen verbunden und zeitlich streng begrenzt. Vor dem Einsatz größerer Leinenlängen sind beim Veranstalter die Bedingungen zu erfragen!

Teilen