Da auch in der Drachenszene eine Vielzahl an Fachbegriffen verwendet werden, dachten wir uns, wir könnten doch im Drachen Forum ein kleines Lexikon erstellen. Das Lexikon erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit - aber wir arbeiten daran. ;) Als registriertes Mitglied kannst Du selbst an der Verbesserung und Vervollständigung des Drachen Lexikons mitmachen!
- Comète
Beim Comète wird der Drachen nach einem Halb Axel, wenn die Nase vom Piloten wegzeigt, in Richtung Fade gezogen, bevor er die Fadeposition erreicht herumgeworfen in Richtung Backflip und bevor er den Backflip erreicht herausgezogen und es folgt der nächste Halb Axel. Die Halb Axel sind alle in die gleiche Richtung.
Man beginnt mit einem Halb Axel, der mit der selben Hand herausgezogen wird. Mit der Gegenhand wird der Drachen in Richtung Backflip herumgeworfen und bevor er die Position erreicht, folgt der nächste Halb Axel.
Wichtig ist durch Rückwärtsgehen kein oder kaum Leinendurchhang zu geben, damit der Drachen nicht eine der Positionen (Meistens Backflip) einnimmt.
(Text entstand im Drachenforum.net Trickflug)
- Patentrecht
Das vom Staat erteilte ausschließliche Recht, eine Erfindung zu benutzen.
Rechtsgrundlage ist in der Bundesrepublik Deutschland das Patentgesetz vom 16.12.1980; zur Geschichte Patentrecht. Dritten ist es verboten, das geschützte Erzeugnis herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. Das Gleiche gilt für geschützte Verfahren. Patente werden nur erteilt für Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Nicht schutzfähig sind: Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen, die Wiedergabe von Informationen, Pflanzensorten oder Tierarten sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren. Dagegen können patentiert ! werden: mikrobiologische Verfahren und die mit ihrer Hilfe gewonnenen Erzeugnisse, ferner Pflanzensorten, die nicht im Artenverzeichnis zum Sortenschutzgesetz (Sortenschutz) aufgeführt sind, und Verfahren zu ihrer Züchtung.
Das übertragbare (auch nur zur Benutzung durch Lizenz) und vererbliche Recht auf das Patent (Patentrecht im subjektiven Sinn) hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger, der die Erfindung beim Patent- und Markenamt zur Eintragung in die Patentrolle angemeldet hat; der andere kann die Erfindung aber für seinen eigenen Betrieb ausnutzen. Das Patent dauert regelmäßig 20 Jahre; seine Wirkung kann aber im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt oder der Staatssicherheit durch die Bundesregierung bzw. die Sicherheitsbehörde (Innenministerium) gegen angemessene Vergütung aufgehoben werden. Im öffentlichen Interesse können unter gewissen Bedingungen ferner Zwangslizenzen erteilt werden. Gegen Patentverletzungen kann der Patentinhaber mit Strafantrag sowie beim Zivilgericht mit Unterlassungs- und Schadensersatzklage vorgehen.
- Spinnakernylon
» Siehe auch: Spinnaker
- Flugleine
Leine, die den Drachen mit dem Piloten oder dem Boden verbindet; bei Lenkdrachen auch als Steuerleinen bezeichnet. Die Flugleine ist für den Drachen notwendig - beim Abreißen der Flugleine kann der Drachen seinen Flug nicht stabil fortsetzen und stürzt früher oder später ab
- Patent
Allgemein; Öffentliche Urkunde über die Verleihung eines Rechts; früher Bestallungsurkunde für Offiziere und Beamte; heute Befähigungsnachweis unterschiedlichen Grades für Schiffsführer (Kapitän).
Auch im Drachenbereich gibt es verschiedene Patente, wie z.B. für bestimmte Formen - aber auch für Detaillösungen.
» Siehe auch: Patentrecht